Aktuell

Gründung der Stiftung

Am 6. Februar 2019 wurde die Stiftung gegründet und am 7. Februar 2019 im Handelsregister des Kantons Obwalden eingetragen.

Einbezug der Behörden

Der heutige Stiftungsrat wird so bald wie möglich mit Mitgliedern des Regierungsrates vervollständigt. Eine Entsprechende Anfrage haben wir am 26. Januar 2019 an den Regierungsrat gerichtet, nachdem wir bereits Anfang Januar 2019 die Idee der Stiftung den Behörden vorstellen durften.

Stiftungsaufsicht

Mit Beschluss vom 12. August 2019 des Regierungsrates des Kantons Obwalden wird die Aufsicht über die Stiftung an die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) übertragen.

Mit Verfügung vom 29. August 2019 übernimmt die ZBSA die Stiftungsaufsicht. Die Stiftung hat der Aufsicht bis am 30. Juni unter anderem die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle einzureichen.

Steuerbefreiung und Steuerabzug

Gemäss Schreiben der kantonalen Steuerverwaltung Obwalden vom 18. Juni 2019 ist die Stiftung von Steuern befreit.

Freiwillige Zuwendungen an die Stiftung können von den Spendern bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Der Abzug beträgt sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen 20 % des Reineinkommens bzw. des Reingewinns.

Volksmotion

Am 21. Januar 2019 hat der Stifter Peter Zwicky, Sarnen, mittels einer Volksmotion verlangt, das Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Obwalden so anzupassen, dass der Kanton Geld von der Stiftung entgegennehmen kann. 

Am 24. Oktober 2019 hat der Kantonsrat der Volksmotion nicht zugestimmt. In seinem Mitbericht zur Volkmotion vom 7. Mai 2019 hat der Regierungsrat festgehalten, es sei möglich dem Kanton Obwalden jederzeit freiwillig Mittel zukommen zu lassen. Eine Gesetzesanpassung sei dazu nicht notwendig.

Konkrete Projekte

Der Stiftungsrat wird sich Gedanken machen, welche konkreten Projekte mit dem Ertrag der Stiftung unterstützt werden sollen. Der Zweckartikel in der Stiftungsurkunde ermöglicht dies, sofern die Projekte gemeinnützigen Charakter haben und sich auf das Gebiet des Kantons Obwalden beschränken. Das hat der Stiftungsrat abgeklärt.